Kontakt:
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MO-DO: 7-12 und 13:30-17 Uhr
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Hier sehen Sie das Wappen der Gemeinde Muehldorf bei Feldbach
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Beihilfen


Säuglingspakete
Für jedes neugeborene Kind wird ein Babypaketgutschein im Wert von € 50,- überreicht. 

Beihilfe für Schulveranstaltungen
 
Für Schulveranstaltungen der Pflichtschulen (Schikurse, Wien-Aktion usw.) wird je Schüler eine Beihilfe von € 22,- gewährt. Die Auszahlung dieser Beihilfe erfolgt direkt über das Schulbudget, wodurch der Elternbeitrag um diesen Betrag verringert wird.

Beihilfe für Ferienaktionen
 
Für Teilnehmer an den Ferienaktion wie Jungscharlager, Jungendlager usw. wird je Teilnehmer aus unserer Gemeinde eine Beihilfe von € 22,- direkt an den Veranstalter ausbezahlt. 

Beihilfe für Solaranlagen/Photovoltaikanlagen

Von der Gemeinde Mühldorf wird eine Beihilfe von € 50,- /m² Kollektorfläche bis zu einem Höchstbetrag von € 1.000,- für Ein- u. Zweifamilienwohnhäuser (Geschoßwohnbauten Höchstbetrag € 250,-je Wohnung) ausbezahlt. Zusätzlich wird vom Land Steiermark eine Förderung gewährt. Nähere Information unter www.lea.at oder www.energieberatung.steiermark.at


Beihilfe für Biomasseheizungen
 
Für die Errichtung von Stückholzheizungen, Hackschnitzel- und Pellets - Zentralheizungsanlagen wird nach den jeweils geltenden Richtlinien der Steierm. Landesregierung eine Beihilfe gewährt. Nach Genehmigung durch die Landesregierung wird eine Gemeindeförderung in der Höhe von  € 370,- gewährt.

weitere Infomationen unter:
www.lea.at
www.energieberatungsstelle.steiermark.at 

Förderung Landwirtschaft
Besamung Rinder € 25,-
Besamung Pferde/Stuten € 75,-
Schafhaltung ab 2 Muttertiere je Betrieb € 40,-            Ziegen € 30,-, Ziegen Zuchtverband € 50,-                         
Beihilfe Aus- und Weiterbildung 
Für Teilnehmer an Weiterbildungskursen u. Seminaren im Haus der Region wird eine Beihilfe in Form eines Bildungsschecks gewährt. Förderung von 50 % der Seminarkosten im Höchstausmaß von € 370,- jährlich.

Lehrlingsförderung 
Für die Beschäftigung von Lehrlingen wird den Betrieben ein jährlicher Förderungsbeitrag von € 200,- je Lehrling und Lehrjahr bereitgestellt. Ein Beschäftigungsnachweis für das abgelaufene Jahr ist vorzulegen.

Färbelungsaktion 
Für jede Gesamtfärbelung bzw. Neuverputzung eines Privatwohnhauses wird ein Förderungsbetrag von € 600,- (Durchführung Firma), bzw. 450,- (Durchführung Eigenregie) gewährt.

Heizkostenzuschuss 
Für alle Bezieher des Heizkostenzuschusses des Landes Steiermark wird ein einmaliger Zuschuss seitens der Gemeinde Mühldorf in der Höhe von € 100,- für das Jahr 2010/2011 gewährt.

Stand: Jän.11