Keinesfalls dürfen Altfahrzeuge ("Autowracks") und Fahrzeugteile (z.B. Motor, Getriebe) auf nicht geeigneten Flächen (z.B. Wiesen-, Wald-, Schotterboden) abgestellt werden! Die auftretenden Flüssigkeitsverluste (z.B. Motor- und Getriebeöle, Brems- und Kühlflüssigkeit, Batteriesäure) verunreinigen die Umwelt.
Achten Sie daher auch im privaten Bereich darauf, dass Altfahrzeuge ("Autowracks") und Fahrzeugteile ausschließlich auf überdachten betonierten Flächen (z.B. Garage) abgestellt werden. Die Nichtbeachtung wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von € 730.-- bis € 36.340.-- bestraft.