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Die Entsorgung von Altfahrzeugen ("Autowracks")

Aufgrund der uneingeschränkten Herstellerverantwortung kann ab 1. Jänner 2007 jedes Altfahrzeug  unabhängig vom Fahrzeugalter unentgeltlich bei einer Rücknahmestelle des Herstellers abgegeben werden.

Erstmalige Zulassung vor  dem 1. Juli 2002Unentgeltliche Rücknahme durch den Fahrzeughersteller
ab 1. JÄNNER 2007
Der Halter oder Eigentümer kann sein Fahrzeug ohne Kosten bei jeder registrierten Rücknahmestelle des Herstellers abgeben! )*
Erstmalige Zulassung nach dem 1. Juli 2002Unentgeltliche Rücknahme durch den Fahrzeughersteller seit 6. November 2002

)* ...die unentgeltliche Rücknahme kann für Personen- und Kombinationskraftwagen (PKW, KOMBI) und Fahrzeuge für die Güterbeförderung bis 3,5 [t] Gesamtgewicht in Anspruch genommen werden! Dabei muss das Altfahrzeug vollständig sein und darf kein fahrzeugfremder Abfall mit entsorgt werden.



TIPP

Bringen Sie ihr Altfahrzeug ("Autowrack") zu einer Rücknahmestelle des Herstellers. Dieser garantiert die ordnungsgemäße Lagerung und Behandlung und stellt Ihnen für die Abmeldung einen Verwertungsnachweis aus. Sie finden die Rücknahmestellen im Internet unter: www.umweltnet.at ->Abfall ->Altfahrzeuge oder erfahren diese bei einem Händler ihrer Automarke.

Vorsicht !

Keinesfalls dürfen Altfahrzeuge ("Autowracks") und Fahrzeugteile (z.B. Motor, Getriebe) auf nicht geeigneten Flächen (z.B. Wiesen-, Wald-, Schotterboden) abgestellt werden! Die auftretenden Flüssigkeitsverluste (z.B. Motor- und Getriebeöle, Brems- und Kühlflüssigkeit, Batteriesäure) verunreinigen die Umwelt.

Achten Sie daher auch im privaten Bereich darauf, dass Altfahrzeuge ("Autowracks") und Fahrzeugteile ausschließlich auf überdachten betonierten Flächen (z.B. Garage) abgestellt werden. Die Nichtbeachtung wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von € 730.-- bis € 36.340.-- bestraft.